Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege
Wer bezahlt das bloß?
Wer bezahlt die Kosten für die Versorgung meines Angehörigen?
Diese Frage ist eine der häufigsten in einem Erstgespräch zwischen Angehörigen und uns als Versorger. Hier entstehen oft große Existenzängste von Seiten der Angehörigen, da eine Versorgung in der Häuslichkeit sehr teuer ist.
Aber wer bezahlt die entstehenden Kosten, die eine 24-Stunden-Betreuung verursachen? Etwa die Angehörigen? Müssen die Ersparnisse, die vielleicht über viele Jahre angehäuft wurden, geopfert werden?
Ein klares Nein!!!!
Für Angehörige entstehen in der 1:1 Versorgung keine Kosten. Der Pflegedienst rechnet mit den Kostenträgern direkt ab.
Folgende Leistungen rechnet der Pflegedienst mit den Kostenträgern ab:
1.) SGB V Leistungen (Leistungen der Krankenkasse)
Darunter fällt die spezielle Krankenbeobachtung: Überwachung der Beatmung, absaugen, Verbandswechsel (PEG, etc.) und die bereits erwähnte Interventionsbereitschaft. (Siehe Blog #3)
Dieser Stundensatz wird von uns als Dienstleister individuell mit der Krankenkasse verhandelt.
… denn jede Krankenkasse verhandelt einen anderen Stundensatz!
2.) SGB XI Leistungen (Leistungen der Pflegekasse)
Darunter fällt die Grundpflege.
Ich möchte das gerne wieder an einem Beispiel versinnbildlichen:
Bleiben wir bei unserer Klientin, die nach einem Schlaganfall in die Häuslichkeit verlegt wurde…
Alle Anträge sind genehmigt und der Pflegedienst hat sich mit der Krankenkasse des Klienten auf einen Stundensatz geeinigt.
Die Krankenkasse genehmigt eine 24-Stunden-Versorgung. Die Pflegekasse gruppiert unsere Klientin in Pflegegrad 5 ein.
In diesem Fall genehmigt die Krankenkasse 21,39 Stunden pro Tag. Die fehlenden Stunden (2,61) werden über die Pflegekasse finanziert, so dass insgesamt 24 Stunden durch uns als Dienstleister abgerechnet werden können. So die Theorie der Kostenträger.
(-> Das sieht in der Praxis etwas anders aus, würde diesen Blog aber sprengen, um alles genau zu erklären. Daher überspringen wir diesen Punkt…)
Das heißt, in unserem Beispiel würde im Monat Mai folgende Abrechnung eintreten:
21,39 Stunden werden mit dem bei der Krankenkasse verhandelten Betrag und mit den Tagen im Monat Mai multipliziert.
21,39 Stunden pro Tag X Stundensatz X 31 Tage = Gesamtbetrag in Euro
Dazu darf der Pflegedienst noch den Pflegegrad 5 mit maximal 2095,00 Euro pro Monat abrechnen.