Welche Indikationen führen zu einer Beatmungspflichtigkeit?

Warum wird die Beatmung in der ausserklinischen Intensivpflege so zu Unrecht verteufelt?

Hallo liebe Leserin, hallo lieber Leser,

herzlich willkommen zu einem neuen CP Blogeintrag.

Immer wieder bekomme ich die Frage gestellt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein*e Klient*in beatmet werden muss.

Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten:

Es gibt Richtlinien, nach denen man sich orientieren kann, die ich Ihnen gerne heute vorstellen möchte.

Ob ein Klient beatmet werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

1. Grunderkrankung

2. Schwere der Gasaustauschstörung (Hypoxämie, Hyperkapnie), d.h. schwere der respiratorischen Insuffizienz.

Definition:

Als respiratorische Insuffizienz bezeichnet man eine Störung des pulmonalen Gasaustauschs mit pathologisch veränderten Blutgaswerten. Die respiratorische Insuffizienz führt zu einer Unterversorgung des Körpers mit Sauerstoff und ggf. zu einer erhöhten Konzentration von Kohlendioxid im Blut.

Begrifflichkeiten:

  • Hypoxämie (von griechisch ὑπό hypo ‚unter‘ und Oxygenium und griechisch αἷμα haima ‚Blut‘) ist definiert als ein erniedrigter Sauerstoffgehalt (CaO2) im arteriellen Blut.

  • Unter Hyperkapnie (von griechisch ὑπέρ „über“ und καπνός „Dunst, Rauch, Gas“) versteht man einen erhöhten Kohlenstoffdioxidgehalt im Blut.

Ursachen für eine respiratorische Insuffizienz können vielfältig sein, z.B.:

  • Lungenödem

  • Pneumonie

  • ARDS (z.B. bei Corona Patienten)

  • Atelektasen

  • Lungenfibrose (z.B. Mukoviszidose)

  • Zentrale Ursachen:

    • Störung im Atemzentrum (SHT, Intoxikationen)

    • Störung im Rückenmark (traumatischer Querschnitt, Tetanus)

Peripheren Ursachen:

  • Peripher-neuromuskulär (Myasthenia gravis, Guillain-Barre´-Syndrom, Muskelrelaxantien, Botulismus etc.)

  • Störungen im Bereich der Atemmechanik (Kyphoskoliose, Zwerchfellruptur, Rippenserienfraktur)

Leitlinie Beatmung:

Indikation zur maschinelle Atemhilfe.

Die Indikation zum Einsatz einer maschinellen Atemhilfe ist gegeben, wenn entweder ein

  • Lungenparenchymversagen (Problem bei der Aufnahme von Sauerstoff) oder ein

  • Atempumpversagen (Problem bei der CO2 Abatmung) vorliegt.

Der Patient ist nicht mehr imstande, die für einen adäquaten Gasaustausch notwendige Atemarbeit zu leisten. In der Blutgasanalyse gilt dabei als Richtwert ein PaO2-Abfall auf < 50 mm Hg unter Raumluftatmung bei gleichzeitiger Tachypnoe > 35/min.

Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass man frühzeitig eine Atemunterstützung anbietet, das kann auch eine nichtinvasive Beatmung sein.

„Je früher man interveniert, desto geringer sind die Folgeschäden.“

Das Gleiche gilt für den außerklinischen Bereich. Ich weiß das sich viele mit der Beatmung schwertun und sie sogar verteufelt wird, besonders auch von Ärzten.

Beatmung ist schlecht für den Klienten, höre ich oft.

…sie schadet der Lunge. Beatmung ist nicht physiologisch. Das habe ich in meinen Kursen auch so propagiert. Dennoch, wenn man die Beatmung richtig einsetzt, ist sie eine große Unterstützung.

Bevor ein Klient erstickt, muss ich Ihn beatmen.

Besonders in den Wintermonaten, wenn Ihr Klient wieder einen Infekt hat und ständig mit Sauerstoffsättigung kämpft, sollte man, wenn nötig, die Beatmungsstunden nach Rücksprache mit dem Haus- oder Facharzt verlängern.

Auch wenn ihr Klient tachypnoeisch wird und Erschöpfungszeichen zeigt, bitte den Klienten an die Beatmung hängen.

Wenn Ihr Klient das benötigt, dann ist es einfach so. Niedrige Sättigungen sind dauerhaft nicht zu tolerieren. Wichtig ist dann zu erkennen, wann ich die Beatmung wieder zurückschraube.

„Ich erwarte von jeder Pflegefachkraft in der außerklinischen Intensivpflege, dass sie in der Lage ist anhand ihrer pflegefachlichen Expertise so eine Entscheidung zu treffen.“

Sollten Sie weitere Fragen haben, wann eine Beatmung sinnvoll ist, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Gibt es unterschiedliche Meinungen in Ihrem Team, was sinnvoll ist oder nicht? Dann können Sie das auch gerne mit mir erörtern. Ich freue mich über jede konstruktive Kontaktaufnahme.

Gerne können Sie auch ein Kennenlerngespräch mit mir ausmachen, wenn Sie ein Angehörige/r eines außerklinischen Intensivpatienten sind oder gar selbst Betroffener. Gerne komme ich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause und bespreche Ihre Situation vor Ort mit Ihnen.

Auch Pflegefachkräfte lade ich ganz herzlich ein, sich mit mir über die Möglichkeiten in der außerklinischen Intensivpflege auszutauschen.

Ich hoffe, es hat Ihnen gefallen und es hat ein paar Fragen zum heutigen Thema geklärt. Wenn Sie mehr von CP und der außerklinischen Intensivpflege sehen und erfahren möchten, schauen Sie doch mal auf Social Media vorbei. Das würde mich sehr freuen. Genauso freue ich mich über einen Kommentar oder ein Like zu diesem Blogbeitrag.

Bis zum nächsten Blogeintrag!

Servus

IHR

Carsten Lehle

CP Intensivpflege GmbH - Geschäftsführer Carsten Lehle

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17.04.24

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