Was bedeutet eigentlich Beatmung?

Warum muss beatmet werden?

Carsten Lehle - Geschäftsführer CP Intensivpflege GmbH

“Wat is ne Beatmung?

Da stellen mer uns mal jans dumm.

De Beatmung is…”

Hallo liebe Leserin, hallo lieber Leser,

viele kennen diesen Spruch aus dem Film von 1944, die Feuerzangenbowle, allerdings ging es damals um die Dampfmaschine. Die Beatmung war zu der Zeit noch nicht so etabliert. Sie war aber auf dem Weg die Welt zu verändern.

1920 wurde die eiserne Lunge entwickelt und 1928 erstmalig angewendet. Jetzt gab es kein Halten mehr. Auch wenn man es kaum glauben mag, heute leben immer noch zwei Menschen in den USA mit der eisernen Lunge. 1907 wurde schon mit der maschinellen Beatmung experimentiert: dem Pulmotor, der für kurzfristige Beatmung schon eingesetzt werden konnte. In den 1940er Jahren begann mit besserem Verständnis des Gasaustausches und der Atemmechanik die weitere Revolution der Beatmung.

Aber was ist nun eine Beatmung oder besser gesagt, was versteht man darunter?

Definition: Bei nicht vorhandener oder insuffizienter Spontanatmung durch Hilfsmittel (Respirator/Beatmungsgerät), Beatmungsbeutel oder Mund- zu Mund Beatmung bewirkte Ventilation (Belüftung) der Lungen.

Man sieht schon Anhand der Definition wie vielfältig das Thema ist! Ob ein Klient beatmet werden muss, hängt von der Grunderkrankung ab.

“Grundsätzlich kann man sagen, das beatmet werden muss, wenn der Sauerstoffgehalt im Blut nicht alleine aufrechterhalten werden kann oder man schafft es nicht sein CO2 alleine abzuatmen.”

Ursachen hierfür können vielfältig sein:

1.Lungentzündung

2.Lungenödem

3.ALS

4.ARDS

5.COPD

6.Sepsis

7.Intoxikationen (Vergiftungen)

Um nur einige zu nennen.

Was unterscheidet man bei der Beatmung?

Grundsätzlich unterscheidet man die invasive Beatmung (Beatmung über Endotrachealtubus oder Trachealkanüle) oder die nichtinvasive Beatmung (über Maske).

Die Beatmung ist in der außerklinischen Intensivpflege ein wichtiges Thema und sorgt bei den Pflegekräften oft für Unsicherheit.

Es gibt immer wieder den Spruch, Beatmung ist kein Hexenwerk. Stimmt. Wir sind ja auch nicht mehr im Mittelalter. Was ich damit sagen will, man sollte keine Angst haben vor der Beatmung, aber Respekt.

„Deswegen ist die Einarbeitung bei Klienten, die beatmet werden, besonders wichtig. Und natürlich die Einweisung in das Beatmungsgerät durch qualifiziertes Personal.“

Es darf keine alleinige Betreuung eines beatmeten Klienten ohne nachgewiesene Geräteeinweisung geben! Fehlen solche Nachweise bei einer MDK Prüfung hat dies Konsequenzen für den Pflegedienst.

Fühlen sie sich unsicher im Umgang mit beatmeten Klienten? Dann sprechen sie es offen an. Ich weiß aus Erfahrung das Mitarbeiter oft unsicher sein können. Dabei muss ich immer an meine Anfänge auf der Intensivstation denken, als ich als frisch examinierter Krankenpfleger mit Bauchschmerzen zum Dienst gegangen bin. Meistens ging es mir so, wenn ich wusste, ich muss an diesem Tag einen beatmeten Patienten versorgen. Mit der Routine lässt das nach und man wird immer sicherer in seiner Tätigkeit. Aber das dauert und das darf es auch.

Wichtig ist das sie einen kompetenten Ansprechpartner haben, den sie alles Fragen können. Diesen adäquaten Ansprechpartner haben Sie mit der CP Intensivpflege GmbH gefunden.

Worauf muss eine Pflegfachkraft bei der Versorgung eines beatmeten Klienten achten.

  • Bei Dienstbeginn machen Sie einen Gerätecheck.

  • Sie hören die Lunge ab.

  • Wie liegt der Klient im Bett? -> Beatmete Klienten dürfen nicht flach im Bett liegen. Das regt mich immer auf, wenn ich sowas in einer Versorgung sehe…!

Aber weshalb ist das so?

Durch den Beatmungsdruck wird der Cuff an der Kanüle zusammengedrückt und verliert auf Dauer die Dichtigkeit. Dadurch kann Magensaft aufsteigen und zu Aspiration (stille Aspiration) führen und letztendlich zu einer Lungenentzündung.

„Durch Studien ist belegt: bei einem Klienten dessen Oberkörper 30 Grad hochgelagert wurde, war die Gefahr einer ventilatorassoziierten Pneumonie deutlich verringert.“

Bei Klienten mit Maskenbeatmung wird die Gefahr durch Flachlagerung deutlich erhöht, da bei einem hohen Druck (über 20 Bar) der Schließmuskel am Übergang der Speiseröhre zum Magen nicht mehr richtig schließen kann. Der Klient kann in diesem Fall erbrechen. Man kann sich vorstellen was das bedeutet.

„Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass die Kanüle immer adäquat geblockt wird. Benutzen Sie stetes einen Cuffdruckwächter.“

Ist die Kanüle nicht richtig geblockt, kann das zu Fehlalarmen an der Beatmungsmaschine führen (z.B. Tidalvolumen tief). Das Schöne an beatmeten Klienten ist, dass man Stunden vorher schon Probleme an der Lunge erkennen kann, ohne dass es jetzt aktuell ersichtlich ist.

Dafür möchte ich Ihnen gerne ein Beispiel aufzeigen:

Ihr Klient hat eine volumenkontrollierte Beatmung mit einer eingestellten Atemfrequenz von 12 und einem Hubvolumen von 500 ml.

Beim Dienstbeginn kontrollieren Sie die Beatmung und alles passt. Nach einer Stunde ist die Atemfrequenz gleich und das Hubvolumen bei 450ml. Nach weiteren 2 Stunden ist die Atemfrequenz immer noch gleich (muss sie ja sein) und das Hubvolumen ist bei 400 ml. Irgendwas ist passiert.

Ursachen können sein:

Beginnender Sekretverhalt. Auch wenn man beim Abhören nichts hört, endotracheal absaugen.

Vielleicht ist die Lunge spastisch (verkrampft). Entsprechende Medikamente geben. Zu lange Lagerung auf einer Seite kann das begünstigen.

Mein Tipp: Nutzen Sie die Beatmung als Ihr Hilfsmittel zur besseren Beobachtung Ihres Klienten.

Eine letzte Frage möchte ich aber noch beantworten:

Wie oft muss ein Beatmungsprotokoll geschrieben werden?

In meinen Kursen bekam ich oft die Antwort alle 2 Stunden.

Aber wer sagt das? Niemand. Wie oft ein Protokoll geschrieben wird, muss in jeder Einrichtung festgelegt werden.

Generell gilt: Bei Übernahme des Klienten. Bei Veränderung am Beatmungsmodi. Ich empfehle 1 bis 2-mal pro Schicht.

Bei nichtinvasiv beatmeten Klienten sind andere Dinge zu beachten als bei invasiv beatmeten Klienten.

Haben Sie dazu spezielle Fragen, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Gerne können Sie auch ein Kennenlerngespräch mit mir ausmachen, wenn Sie ein Angehörige/r eines außerklinischen Intensivpatienten sind oder gar selbst Betroffener. Gerne komme ich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause und bespreche Ihre Situation vor Ort mit Ihnen.

Auch Pflegefachkräfte lade ich ganz herzlich ein, sich mit mir über die Möglichkeiten in der außerklinischen Intensivpflege auszutauschen.

Ich hoffe, es hat Ihnen gefallen und es hat ein paar Fragen zum Thema geklärt. Wenn Sie mehr von CP und der außerklinischen Intensivpflege sehen und erfahren möchten, schauen Sie doch mal auf Social Media vorbei. Das würde mich sehr freuen.

Genauso freue ich mich über einen Kommentar oder ein Like zu diesem Blogbeitrag.

Bis zum nächsten Blogeintrag!

Servus

IHR

Carsten Lehle

 

CP Intensivpflege GmbH - Geschäftsführer Carsten Lehle
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17.04.24

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